
Länder wollen Verfahrenserleichterung für Schwerstpflegebedürftige
Der Bundesrat will Erleichterungen für Schwerstpflegebedürftige erreichen. Dabei geht es um den steuerlichen Pauschbetrag von 7.400 Euro für Blinde und Menschen, die hilflos sind, wie aus der Stellungnahme des Bundesrates