
Kostenbeteiligung an iPad-Versicherung der Schule ist nicht als Versicherungspauschale vom Einkommen der minderjährigen Schüler abzusetzen
Eine Kostenbeteiligung an einer (von der Schulleitung und nicht von den Schülern abgeschlossenen) iPad-Versicherung ist lt. LSG Baden-Württemberg nicht bedarfsmindernd als Beitrag für eine abgeschlossene private Versicherung im Sinne des