
BFH: Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger für sein im Elsass gelegenes eigengenutztes Wohneigentum, das als Baudenkmal zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehört, für nachträgliche Herstellungskosten eine