
BFH zur Besteuerung der Übertragung von Gutscheinen, die nach dem 01.01.2019 ausgegeben wurden
Der BFH entschied, dass Gutscheincodes zur Nutzung im X Netzwerk – unabhängig vom Vertriebsweg – sog. Einzweck-Gutscheine sind, deren Übertragung der Umsatzsteuer unterliegt, da aufgrund der Länderkennung der Nutzerkonten bereits