In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. So das BAG (Az. 4 AZR 68/22).
Source: Datev – Tarifliche Entgelterhöhung bei ungenügender Sanierung von sanitären Einrichtungen
