Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern

Das BMF ändert Abschnitt 4.15.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 27. 02 2023 – III C 2 – S 7220/22/10002 :010, BStBl I Seite 351, geändert worden ist, aufgrund des BFH-Urteils XI R 52/13 vom 16. Dezember 2015 (Az. III C 3 – S-7171 / 19 / 10002 :001).
Source: Datev – Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern

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