Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 veröffentlicht (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :011).
Source: Datev – Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 (Anwendung ab dem 01.04.2024)
