Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Dies entschied der BFH (Az. IX R 25/24).
Source: Datev – BFH: Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offenlegen
