Das FG Hamburg hat entschieden, dass mögliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nicht im Billigkeitsverfahren auf vollständigen Erlass der kraft Gesetzes entstehenden Säumniszuschläge berücksichtigt werden können (Az. 2 K 192/18 , 2 K 11/18).
Source: Datev – Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge im Billigkeitsverfahren und im Verfahren bei Anmeldung zur Insolvenztabelle
