Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich

Wer pandemiebedingt in Not gerät, soll bis 31. Dezember 2022 Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung haben. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.
Source: Datev – Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich

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