Das VG Göttingen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine bauordnungsrechtliche Verfügung bestätigt, mit der die Eigentümer zum Rückbau des bereits teileingestürzten Gebäudes verpflichtet worden sind (Az. 2 B 245/21).
Source: Datev – Anordnung des Rückbaus eines teileingestürzten Fachwerkhauses bestätigt
