Der BGH entschied, dass ein Grundstücksnachbar von dem anderen verlangen kann, die Pferdehaltung in einem Offenstall zu unterlassen, den dieser ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet hat (Az. V ZR 121/19).
Source: Datev – Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines baurechtswidrigen Offenstalls für Pferde
