Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 vom 15. Mai 2018, Anl. L 139 vom 5. Juni 2018 S.1, zur Änderung der EU-Amtshilferichtlnie umgesetzt. Das BMF-Schreiben dient der Auslegung und der Anwendung des Gesetzes (Az. IV A 3 – S-0304 / 19 / 10006 :010 // IV B 1 – S-1317 / 19 / 10058 :011).
Source: Datev – Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

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