Das LAG Düsseldorf entschied, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko auch in der Pandemie trägt. Die Klägerin habe Anspruch auf Vergütung für die ausgefallenen 62 Arbeitsstunden (Az. 8 Sa 674/20).
Source: Datev – Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie
