Das OVG Niedersachsen hat in acht Berufungsverfahren gegen die Bemessung der Straßenreinigungsgebühren in Seelze und Barsinghausen die vorangegangenen Urteile des VG Hannover geändert und die Klagen im Wesentlichen abgewiesen (Az. 9 LC 46/23).
Source: Datev – Bemessung der Straßenreinigungsgebühren nach dem sog. Quadratwurzelmaßstab ohne Kappungsgrenze und satzungsrechtliche Billigkeitsregelung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit
