BFH: Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG setzt bei Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs voraus, dass auch die Voraussetzungen des Satzes 3 dieser Vorschrift vorliegen. So entschied der BFH (Az. V R 14/22).
Source: Datev – BFH: Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte

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