BFH: Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln i. S. des BRKG

Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze anstelle der tatsächlichen Aufwendungen für sonstige berufliche Fahrten kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel i. S. des § 4 Abs. 1 BRKG benutzt. Dies entschied der BFH (Az. VI R 50/18).
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