BFH: Prüfungsbefugnisse der Zollverwaltung nach dem Mindestlohngesetz gegenüber ausländischen Arbeitgebern

Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies entschied der BFH (Az. VII R 34/18, VII R 35/18 und VII R 12/19).
Source: Datev – BFH: Prüfungsbefugnisse der Zollverwaltung nach dem Mindestlohngesetz gegenüber ausländischen Arbeitgebern

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker

  • Steuerkanzlei Sailer
    Datenschutzübersicht

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen wie die Wiedererkennung auf Ihrer Website aus und helfen unserem Team dabei, zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

    Sie können alle Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, indem Sie auf die Registerkarten auf der linken Seite navigieren.