Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Betrieb von Kureinrichtungen gegen eine Kurtaxe eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und somit der Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Eingangsleistungen zu gewähren ist (Az. XI R 21/23).
Source: Datev – BFH zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
