Das AG München entschied, dass ein Reiseveranstalter nicht dafür haftet, wenn Reisende wegen langer Sicherheitskontrollen am Flughafen ihren Flug verpassen (Az. 158 C 1985/23).
Source: Datev – Boarding verpasst: Reiseveranstalter haftet nicht für Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen
