„Cheat-Software“ für Spielkonsolen verstößt nicht gegen Urheberrecht, soweit sie Objekt- oder Quellcode der Spielesoftware nicht umschreibt

Der BGH hat entschieden, dass der Vertrieb von Software, die dem Nutzer die Manipulation des Programmablaufs eines Computerspiels ermöglicht, ohne die Programmdaten des Objekt- oder Quellcodes der auf der Spielkonsole eingesetzten Spielesoftware zu verändern, nicht das Urheberrecht des Spieleherstellers an der Spielesoftware verletzt (Az. I ZR 157/21).
Source: Datev – „Cheat-Software“ für Spielkonsolen verstößt nicht gegen Urheberrecht, soweit sie Objekt- oder Quellcode der Spielesoftware nicht umschreibt

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker

  • Steuerkanzlei Sailer
    Datenschutzübersicht

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen wie die Wiedererkennung auf Ihrer Website aus und helfen unserem Team dabei, zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

    Sie können alle Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, indem Sie auf die Registerkarten auf der linken Seite navigieren.