Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Das teilt die WPK mit.
Source: Datev – Einwegkunststofffondsgesetz: Umweltbundesamt sieht von Prüfungspflicht 2025 ab
