EuGH zur Anwendbarkeit der Absicherung gegen Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters – Reiserücktritt wegen COVID-19

Die Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist lt. EuGH auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (hier: COVID-19) von der Reise zurücktritt (Rs. C-771/22 und C-45/23).
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