Laut EuGH widerspricht es nicht dem Unionsrecht, wenn in Belgien die Erbringer von Dienstleistungen der Immobilienvermittlung und insbesondere die für eine elektronische Plattform für Unterkünfte Verantwortlichen (hier: Airbnb) durch regionale Rechtsvorschriften dazu verpflichtet werden, der Steuerverwaltung bestimmte Angaben über Geschäfte zu übermitteln, die die Beherbergung von Touristen betreffen (Az. C-674/20).
Source: Datev – EuGH zur Übermittlung bestimmter Angaben über Geschäfte, die die Beherbergung von Touristen betreffen, an die Steuerverwaltung
