In ihrer Sitzung am 26.05.2025 hat die Satzungsversammlung der BRAK auf Vorschlag des zuständigen Ausschusses beschlossen, die Frist zur Beibringung der besonderen praktischen Erfahrung von drei auf fünf Jahre anzuheben.
Source: Datev – Für mehr Fairness und Gleichberechtigung: 5 statt 3! Satzungsversammlung beschließt Änderung von § 5 Abs. 1 Satz 1 FAO
