Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle. So entschied das LG Frankenthal (Az. 3 O 154/20).
Source: Datev – Gastwirt bekommt von seiner Versicherung keine Entschädigung wegen coronabedingter Betriebsschließung
