Geldwäscheprävention: Hinweise der FIU zu nicht meldepflichtigen Sachverhalten

Anwälte müssen in bestimmten Fällen eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) machen. In einem Eckpunktepapier gibt die FIU Hinweise, welche Sachverhalte grundsätzlich nicht meldepflichtig sind. Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Geldwäscheprävention: Hinweise der FIU zu nicht meldepflichtigen Sachverhalten

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