Das AG München gab einem Vermieter Recht und verurteilte dessen ehemalige Mieterin bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zur Zahlung von weiteren drei Monatsmieten (Az. 425 C 8940/19).
Source: Datev – Hundehaufen – Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist ist Mieterin zuzumuten
