Kein Anspruch auf Polizeidienst in einem bestimmten Wechselschichtmodell

Das VG Neustadt/Wstr. hat Klagen von Landespolizeibeamten und -beamtinnen abgewiesen, die eine Weiterverwendung in dem bis Ende 2018 in ihren jeweiligen Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz angewandten Arbeitszeitmodell „Doppelschlag“ erreichen wollten (Az. 1 K 156/20 u. a.).
Source: Datev – Kein Anspruch auf Polizeidienst in einem bestimmten Wechselschichtmodell

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