Kein Progressionsvorbehalt für nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfreie Versorgungsbezüge aus einem Drittstaat

Die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien Einkünfte unterliegen keinem Progressionsvorbehalt, wenn sich ihre – weitergehende – Steuerfreiheit im Inland aus nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften ergibt (hier: § 3 Nr. 6 EStG). Die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 6 EStG findet auch bei der Invaliditätsentschädigung eines Wehrdienst- bzw. Kriegsgeschädigten aus öffentlichen Mitteln eines Drittstaates Anwendung. So das FG Baden-Württemberg (Az. 9 K 2651/21).
Source: Datev – Kein Progressionsvorbehalt für nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfreie Versorgungsbezüge aus einem Drittstaat

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker

  • Steuerkanzlei Sailer
    Datenschutzübersicht

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen wie die Wiedererkennung auf Ihrer Website aus und helfen unserem Team dabei, zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

    Sie können alle Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, indem Sie auf die Registerkarten auf der linken Seite navigieren.