Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Dolmetscherin

Das AG Frankfurt am Main entschied, dass eine Dolmetscherin nicht gegen ihre Berufspflichten verstößt, wenn sie neben der reinen Übersetzung auch Einschätzungen und Angaben zum Aussageverhalten macht (Az. 29 C 1828/19 (85)).
Source: Datev – Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Dolmetscherin

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker

  • Steuerkanzlei Sailer
    Datenschutzübersicht

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen wie die Wiedererkennung auf Ihrer Website aus und helfen unserem Team dabei, zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

    Sie können alle Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, indem Sie auf die Registerkarten auf der linken Seite navigieren.