Das AG Frankfurt am Main entschied, dass eine Dolmetscherin nicht gegen ihre Berufspflichten verstößt, wenn sie neben der reinen Übersetzung auch Einschätzungen und Angaben zum Aussageverhalten macht (Az. 29 C 1828/19 (85)).
Source: Datev – Kein Schmerzensgeldanspruch gegen Dolmetscherin
