Für die Verwendung am künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND erhalten keine besonderen Vergünstigungen bei Umzugskosten und Trennungsgeld
BVerwG, Pressemitteilung vom 28.11.2019 zum Urteil 5 A 4.18 vom 28.11.2019
Source: Datev – Keine besonderen Vergünstigungen bei Umzugskosten und Trennungsgeld für Mitarbeiter des BND
