Das VG Osnabrück hat die Klage einer Grundschulrektorin gegen die Niedersächsische Landesschulbehörde auf Entlastung von ihren dienstlichen Aufgaben und einen Freizeitausgleich für ihre seit April 2015 geleistete Mehrarbeit abgewiesen (Az. 3 A 45/18).
Source: Datev – Klage einer Grundschulrektorin auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Gewährung von Freizeitausgleich erfolglos
