Laut VG Osnabrück liege bei der Klägerin eine tierschutzrechtliche Unzuverlässigkeit im Hinblick auf die gewerbsmäßige Hundezucht vor. Die Klägerin habe wiederholt gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen (Az. 2 A 241/24).
Source: Datev – Klage einer Tierzüchterin gegen den Widerruf ihrer Zuchterlaubnis für Hunde abgewiesen
