Länder sind für die Digitalisierung des BAföG zuständig

Die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens liegt lt. Bundesregierung in „ausschließlicher Zuständigkeit der Länder“. Seit der 27. BAföG-Novelle seien elektronische und schriftliche Anträge gleichwertig.
Source: Datev – Länder sind für die Digitalisierung des BAföG zuständig

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