Mit­tei­lungs­pflich­ten bei Auslands­be­zie­hun­gen nach § 138 Ab­s. 2 und § 138b AO in der Fas­sung des Steuerumgehungsbekämpfungs­ge­set­zes (StUmgBG)

Durch dieses Schreiben werden die Textziffern 1.3.1.1 Mitteilung bei Überschreiten der Beteiligungsgrenze und 1.3.2 Veräußerung von Beteiligungen des BMF-Schreibens vom 5. Februar 2018, (BStBl I S. 289), geändert durch BMF-Schreiben vom 18. Juli 2018 (BStBl I S. 815), vom 21. Mai 2019 (BStBl I S. 473) und vom 18. September 2020 (BStBl I S. 971) mit sofortiger Wirkung geändert (Az. IV B 5 – S-0301 / 19 / 10009 :001).
Source: Datev – Mit­tei­lungs­pflich­ten bei Auslands­be­zie­hun­gen nach § 138 Ab­s. 2 und § 138b AO in der Fas­sung des Steuerumgehungsbekämpfungs­ge­set­zes (StUmgBG)

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