Mitverschulden des BAföG-Amtes kann dessen ausbildungsförderungsrechtlichen Schadensersatzanspruch mindern

Besteht gegen die Eltern eines Auszubildenden ein Schadensersatzanspruch des Förderungsamtes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wegen zu Unrecht gewährter Förderung, kann ein Mitverschulden des Förderungsamtes bei der Bearbeitung des Antrags diesen Anspruch mindern. Dies entschied das BVerwG (Az. 5 C 8.23).
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