Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen

Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen. Dies hat das OLG Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der adidas AG und der Nike Retail B.V. entschieden (Az. I-20 U 120/23).
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