Bayern und Niedersachsen haben am 26.03.2021 gemeinsam einen Entschließungsantrag mit dem Ziel in den Bundesrat eingebracht, dass Projektförderungen durch die öffentliche Hand nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Source: Datev – Projektförderungen durch die öffentliche Hand sollen nicht durch die Umsatzsteuer geschmälert werden
