Projektförderungen durch die öffentliche Hand sollen nicht durch die Umsatzsteuer geschmälert werden

Bayern und Niedersachsen haben am 26.03.2021 gemeinsam einen Entschließungsantrag mit dem Ziel in den Bundesrat eingebracht, dass Projektförderungen durch die öffentliche Hand nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Source: Datev – Projektförderungen durch die öffentliche Hand sollen nicht durch die Umsatzsteuer geschmälert werden

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker

  • Steuerkanzlei Sailer
    Datenschutzübersicht

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen wie die Wiedererkennung auf Ihrer Website aus und helfen unserem Team dabei, zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

    Sie können alle Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, indem Sie auf die Registerkarten auf der linken Seite navigieren.