Das AG Frankfurt entschieden, dass bei Rotlichtverstößen mit einem sog. Sport Utility Vehicle (SUV) eine Erhöhung der Regelgeldbuße angemessen sein kann (Az. 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).
Source: Datev – Rotlichtverstoß mit einem SUV rechtfertigt höheres Bußgeld
