Schaumweinausstattung nach EU-Verordnung: Folienumkleidung für Sektflaschen vorgeschrieben

Das VG Trier hat die Klage eines Winzers gegen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier abgewiesen und zur Begründung auf die in der EU-Verordnung vorgesehene Schaumweinausstattung hingewiesen, wonach für Schaumweinflaschen mit einem Nennvolumen von mehr als 0,2 Litern eine Folienumkleidung um Korken und Flaschenhals gefordert ist (Az. 8 K 424/21.TR).
Source: Datev – Schaumweinausstattung nach EU-Verordnung: Folienumkleidung für Sektflaschen vorgeschrieben

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker

  • Steuerkanzlei Sailer
    Datenschutzübersicht

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen wie die Wiedererkennung auf Ihrer Website aus und helfen unserem Team dabei, zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

    Sie können alle Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, indem Sie auf die Registerkarten auf der linken Seite navigieren.