Eine Reinigungskraft kann auch dann selbstständig tätig sein, wenn die Putzutensilien vom Auftraggeber bereitgestellt werden. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 20 BA 2427/19).
Source: Datev – Selbstständigkeit einer Reinigungskraft auch bei Bereitstellung der Putzutensilien vom Auftraggeber
