Verbraucherzentrale verklagt Lufthansa

Die gesetzliche Regelung ist klar: Storniert ein Anbieter bereits be­zahlte Flüge, muss er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden Verbraucher sich für die Rückzahlung muss das Unter­nehmen innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis erstatten. Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass sich die Lufthansa derzeit kaum daran hält. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun ge­richtlich dagegen vor.
Source: Datev – Verbraucherzentrale verklagt Lufthansa

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker

  • Steuerkanzlei Sailer
    Datenschutzübersicht

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen wie die Wiedererkennung auf Ihrer Website aus und helfen unserem Team dabei, zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

    Sie können alle Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, indem Sie auf die Registerkarten auf der linken Seite navigieren.