Einen Adelstitel, den eine rheinländische Adelsfamilie infolge der Französischen Revolution verloren hatte, kann ein Nachfahre nicht im Rahmen einer Berichtigung seines Geburtenregisters zurückerlangen. So entschied das OLG Zweibrücken (Az. 3 W 98/20).
Source: Datev – Verlorener Adelstitel kann nicht im Rahmen einer Berichtigung im Geburtenregisters zurückerlangt werden
